Die seit Beginn der Pandemie in Kraft getretenen Bestimmungen über insolvenzrechtliche Sonderregelungen gehören großteils der Vergangenheit an. Mit der zuletzt vorgenommenen Änderung wurde nur mehr die Geltung einer insolvenzrechtlichen Bestimmung verlängert - Tagsatzungen können weiterhin virtuell abgehalten werden.
Die COVID-19-Pandemie hat den Gesetzgeber veranlasst, auch zahlreiche insolvenzrechtliche Regelungen zu treffen, deren Geltungsdauer sehr unterschiedlich war. Wenige Bestimmungen sind noch in Geltung, aber auch aufgehobene Regelungen können weiterhin Bedeutung haben.
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