Wirtschaftsrecht

Crowdfunding nach dem Alternativfinanzierungsgesetz

PD Dr. Nicolas Raschauer

Im aktuellen Arbeitsprogramm der Bundesregierung wurde die Schaffung eines Rechtsrahmens für alternative Finanzierungsprojekte, insb Bürgerbeteiligungsmodelle, in Aussicht gestellt.1 Mit dem am 1. 9. 2015 in Kraft getretenen Alternativfinanzierungsgesetz des Bundes2 ist die Bundesregierung ihrer Ankündigung nachgekommen. Die Bedeutung des neuen Regelungsrahmens lässt sich ua am Beispiel einer kleinen niederösterreichischen Gemeinde erkennen, die anhand eines Bürgerbeteiligungsmodells eine Photovoltaikanlage errichten wollte, letztlich aber am BVwG und der FMA gescheitert ist.3 Der nachfolgende Beitrag skizziert Anwendungsbereich und wesentliche Inhalte des neuen Gesetzes.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/58

18.02.2016
Heft 2/2016
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.