Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Cum-Ex-Geschäfte: Straf-, steuer- und haftungsrechtliche Aspekte - Zwischenstand

Udo Eversloh

Die juristische Aufarbeitung von Cum-Ex-Geschäften hat gerade erst begonnen. Dabei geht es um die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer. Der dadurch der Staatskasse entstandene Schaden wird auf 7,2 Mrd € geschätzt. Nunmehr liegen erste gerichtliche Entscheidungen vor: Das FG Köln hat sich im Urteil vom 19. 7. 2019 mit den steuer(straf)rechtlichen Aspekten befasst; das LG Bonn hat im Urteil vom 18. 3. 2020 eine strafrechtliche Beurteilung vorgenommen. Im Folgenden werden die Hintergründe der Entscheidungen vorgestellt und einer ersten Würdigung unterworfen. Es zeigt sich, dass noch viele Fragen nicht abschließend geklärt sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/238

24.04.2020
Heft 4/2020
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.