Das BFG habe das erste Mal in Ö gerichtlich über die Frage der Kapitalertragsteuerrückerstattung bei einer Cum/Ex-Gestaltung entschieden. Das BFG habe sich mit der Frage der Dividendenzurechnung beschäftigt und dabei unter Berufung auf die wertpapiertechnischen Abwicklungen die Einlieferung der betreffenden Aktien in das Depot des Rückerstattungswerbers spätestens zum Ex-Tag minus eins ("Cum-Tag") als entscheidend betrachtet. Die Autoren stellen über den entschiedenen Einzelsachverhalt hinaus die zugrunde liegende historische Abwicklungstechnik dar und zeigen die daraus resultierenden Missbrauchsmöglichkeiten auf.
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