In den Steuerjahren 1999-2011 habe in D eine höchst kontroverse Praxis floriert, bei der es um Transaktionen mit Aktien-Leerverkäufen gegangen sei. Diese Geschäfte hätten, wenn sie "um den Dividendenstichtag" stattfanden, eine doppelte Erstattung oder Anrechnung von Kapitalertragsteuern ausgelöst, obwohl diese Steuer nur einmal einbehalten und an den Fiskus abgeführt worden sei. Dass die Finanzbehörden davon schon früh Kenntnis hatten, sei unstrittig. Die im Jahr 2021 für die Strafverfolgung der Akteure solcher Geschäfte zuständige Kölner Oberstaatsanwältin B. habe, noch während die Verfahren wegen Steuerhinterziehung andauerten, an einer vom ARD am 7. 6. 2021 ausgestrahlten Dokumentation mitgewirkt, an der auch der Justizmi-
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