Wirtschaftsrecht

Darf das Verwahrentgelt beim Bauträgervertrag auf den Erwerber überwälzt werden?

Dr. Christian Prader / Univ.-Prof. Dr. Raimund Pittl

Seit 1. 7. 2021 heben nahezu alle Banken für Treuhandanderkonten ein Verwahrentgelt ein. Dieses beträgt - soweit überschaubar - zumindest idR 0,5 % der dort "geparkten" Treuhandsumme. Es stellt sich damit die Frage, wer diese zusätzlichen Gebühren neben den bereits "herkömmlichen" Bankspesen1 zu tragen hat. Der folgende Beitrag behandelt diese Thematik im Anwendungsbereich des BTVG.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2022/244

19.05.2022
Heft 5/2022
Autor/in
Christian Prader

Dr. Christian Prader ist Rechtsanwalt in Innsbruck sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Wohn-, Immobilien- und Zivilrecht.

Raimund Pittl

Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Raimund Pittl lehrt am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck. Zahlreiche Publikationen zum Bürgerlichen Recht sowie zum Wohn- und Immobilienrecht.