(Berger, SWK 29/2008, S 798)
Nach Ansicht des Autors lassen die Bestimmungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie keinen Zweifel, dass Österreich - bei Beibehaltung des Steuersatzes von 12 % für Abhofverkauf von Wein - keinen zusätzlichen ermäßigten Steuersatz einführen darf.
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.