Nach einer systematischen Analyse des einkommensteuerrechtlichen Einnahmen- und Zuflussbegriffes messen die Autoren die gewonnene Leitlinie an der Frage der Steuerpflicht von Kursgewinnen bei Fremdwährungsdarlehen im außerbetrieblichen Bereich.
Der in § 4 Abs 3 erster Satz EStG enthaltene Begriff der Betriebseinnahmen wird vom Gesetz selbst nicht umschrieben. Der Verwaltungsgerichtshof nimmt am Betriebsausgabenbegriff Maß und judiziert: „Betriebseinnahme ist ein solcher Geldeingang, der ... durch den Betrieb (eine betriebliche Leistung) veranlasst ist“1). Gleichzeitig schlägt er die Brücke zum außerbetrieblichen Bereich und zieht denEinnahmenbegriff des § 15 EStG für die Auslegung des Betriebseinnahmenbegriffes heran2).
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