Internationales Steuerrecht

Das 2008 Update des OECD-Musterabkommens

MR Dr. Heinz Jirousek

Die nachstehende Übersicht gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des Textes des OECD-Musterabkommens und des Kommentars nach dem jüngsten Update im Jahr 2008.

Die einzige Textänderung des Update 2008 bezieht sich auf den Artikel über das Verständigungsverfahren (Art 25 OECD-MA). Ein neuer Abs 5 eröffnet die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens für Fälle, in denen die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten nicht in der Lage sind, einen Steuerkonflikt innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Vorlage des Falls durch den Ansässigkeitsstaat an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats zu lösen. Das Schiedsverfahren soll allerdings generell ausgeschlossen sein, wenn die betroffene Meinungsverschiedenheit bereits Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung eines der beiden Staaten war.1 Weiters stellt der Wortlaut der Bestimmung klar, dass sich Schiedsentscheidungen nur auf noch offene Fragen beziehen können, nicht aber auf Entscheidungen, die von den zuständigen Behörden bereits einvernehmlich gelöst wurden, selbst wenn deren Entscheidung vom Abgabepflichtigen als unrichtig qualifiziert wird. Das Schiedsverfahren kann daher nicht als "Berufungsverfahren" gegen bereits getroffene Verständigungsvereinbarungen angesehen werden.2

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/413

15.04.2009
Heft 8/2009
Autor/in
Heinz Jirousek

MR i.R. Hon.-Prof. Dr. Heinz Jirousek war langjähriger Leiter der Abteilung für Internationales Steuerrecht im BMF und Senior Researcher am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien.