Das als Initiativantrag eingebrachte Abgabenänderungsgesetz 1989 wurde Mitte Dezember im Parlament beschlossen. Es sind darin alleine im Bereich der Einkommensteuer mehr als 50 Änderungen - davon aber zu einem nicht unerheblichen Anteil legistische „Reparaturen“ - vorgesehen. Geändert wurden weiters das KStG (StruktVG), das UStG, das BewG, das GebG und die BAO. Hier sind die wesentlichsten Punkte:
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