(Hörtnagl-Seidner, UFSjournal 8/2009, S. 280)
Auch nach Einführung des UFS sind die Rufe nach Finanzgerichten in Österreich nicht gänzlich verstummt. Nach Ansicht der Autorin erscheint die Forderung nach Finanzgerichten auf den ersten Blick legitim, handle es sich beim UFS doch "nur" um eine Verwaltungsbehörde. Bei näherer Betrachtung zeige sich jedoch, dass das österr Rechtsschutzsystem in Abgabenangelegenheiten den Vergleich mit der dt Finanzgerichtsbarkeit nicht zu scheuen brauche.
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