Zentrale Aspekte der Reform
Das APRÄG 2016 konnte am 13. 6. 2016 kundgemacht werden und ist am 17. 6. 2016 in Kraft getreten.1 Damit hat Österreich die Änderungs-Richtlinie2 zur Abschlussprüfungs-Richtlinie3 aus 2014 rechtzeitig umgesetzt. Die zeitgleich beschlossene und veröffentlichte Abschlussprüfungs-Verordnung4 ist in allen Mitgliedstaaten der EU und des EWR seit 17. 6. 2016 unmittelbar anzuwenden. Die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie und der Verordnung sind im Abschlussprüfungsaufsichtsgesetz5 umgesetzt.
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