Wirtschaftsrecht

Das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016

Hon.-Prof. Dr. Sonja Bydlinski, MBA

Zentrale Aspekte der Reform

Das APRÄG 2016 konnte am 13. 6. 2016 kundgemacht werden und ist am 17. 6. 2016 in Kraft getreten.1 Damit hat Österreich die Änderungs-Richtlinie2 zur Abschlussprüfungs-Richtlinie3 aus 2014 rechtzeitig umgesetzt. Die zeitgleich beschlossene und veröffentlichte Abschlussprüfungs-Verordnung4 ist in allen Mitgliedstaaten der EU und des EWR seit 17. 6. 2016 unmittelbar anzuwenden. Die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie und der Verordnung sind im Abschlussprüfungsaufsichtsgesetz5 umgesetzt.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/488

17.10.2016
Heft 10/2016
Autor/in
Sonja Bydlinski

Univ.-Prof. (SFU) Dr. Sonja Bydlinski war über 20 Jahre lang Leiterin der für das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht zuständigen Abteilung im Bundesministerium für Justiz. Seit zwei Jahren unterrichtet sie dieses Rechtsgebiet an der Sigmund Freud PrivatUniversität.