Entgeltliche Baurechtseinräumungen sind Grundstücksveräußerungen im Sinn der Immobilienertragsteuer.
Wird ein Baurecht gegen Entgelt eingeräumt, stellt sich die Frage, wie diese entgeltliche Baurechtseinräumung abgabenrechtlich (ESt/KÖSt/USt/GrESt/TP 9 GGG) zu behandeln ist.
"Der Begriff des Grundstückes umfasst Grund und Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte)." (§ 30 Abs 1 Satz 2 EStG)
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