Wirtschaftsrecht

Das Bestangebotsprinzip

RA Dr. Dagmar Malin

Während das Bundesvergabegesetz 2017 mit Spannung erwartet wird (der Begutachtungsentwurf soll möglicherweise noch Anfang Februar 2017 kommen), bietet es sich an, einen Blick auf die letzte, noch sehr junge Novelle1 zum Bundesvergabegesetz 2006 zu werfen, welche am 1. 3. 2016 in Kraft getreten ist. Hierbei interessiert besonders die Neuregelung des Bestangebotsprinzips. Welche Änderungen hat sie mit sich gebracht und inwiefern werden diese Festlegungen wohl in das neue Gesetz einfließen?

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Artikel-Nr.
RdW 2017/75

20.02.2017
Heft 2/2017
Autor/in
Dagmar Malin

Dr. Dagmar Malin ist Rechtsanwältin bei Schramm Öhler Rechtsanwälte in Wien. Sie ist schwerpunktmäßig im Vergaberecht und öffentlichen Wirtschaftsrecht tätig.

Publikationen:
Ua in Schramm/Aicher/Fruhmann (Hrsg), Kommentar zum BVergG 2006 sowie zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.