Das Amt für Betrugsbekämpfung gehe davon aus, dass aufgrund von Abgabenhinterziehung durch Scheinunternehmen der öffentlichen Hand und der Sozialversicherung jährlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Ausmaß entgehen würden. Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I (BBKG 2024) verfolge daher das Ziel, die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Schein- und Deckungsrechnungen zu verschärfen sowie durch eine Ergänzung des Aufgabenkatalogs der Finanzpolizei die Effizienz in der Strafverfolgung zu steigern. Darüber hinaus würden sich im BBKG 2024 weitere Anpassungen finden, die insgesamt das Finanzstrafverfahren beschleunigen sollten.
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