Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 (BBKG 2024) sei in einem Teil I vom Finanzministerium und einem Teil II vom Arbeits- und Wirtschaftsministerium verantwortet ausgearbeitet worden. Spannend an dieser Gesetzesinitiative sei von Anfang an gewesen, dass die gesamten Entwürfe und Novellierungsvorschläge unmittelbar aus dem Bereich der Strafverfolgungs- und der Verwaltungsbehörden gestammt und im Rahmen von Sitzungen des Sozialbetrugsbekämpfungsbeirats sowie bilateralen Gesprächen der Kooperationspartner iSd Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) abgestimmt worden seien. Vielleicht sei auch das ein Grund dafür gewesen, dass die Gesetzespakete schließlich trotz Wahlkampfnähe einstimmig im Parlament verabschiedet worden seien.
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