Mit dem COFAG-NoAG ziehe der Gesetzgeber einen vorläufigen Schlussstrich unter die turbulente Ära der COVID-19-Gesetzgebung und die Vergabe von COVID-19-Förderungen. Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG), die während der COVID-19-Pandemie als zuständige Stelle für die Vergabe von Förderungen und Garantien fungiert
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