Wirtschaftsrecht

Das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht als nur beschränktes Mittel der Beweisbeschaffung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche

Dr. Rainer Knyrim / Dr. Johannes P. Willheim, M.B.L.-HSG, LL.M., FCIArb

Das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art 15 DSGVO wird in der Praxis immer wieder bemüht, um zu versuchen, Zugang zu Verwaltungsakten sowie zu Informationen und Kopien für Zwecke der Beweismittelbeschaffung zu erhalten. Für diesen sachfremden Zweck ist es jedoch nur beschränkt geeignet. Der Erlangung von für Beweiszwecke geeigneten Informationen und Kopien stehen dem Auskunftsrecht nach Art 15 DSGVO inhärente Schranken sowie grundrechtlich und einfachgesetzlich geschützte Rechte des datenschutzrechtlich Verantwortlichen sowie Dritter entgegen.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/600

18.11.2021
Heft 11/2021
Autor/in
Rainer Knyrim

Dr. Rainer Knyrim ist Rechtsanwalt und Partner bei Knyrim Trieb Rechtsanwälte, einer auf Datenschutzrecht und IT-Recht spezialisierten Anwaltskanzlei. Dr. Knyrim ist Herausgeber des im Verlag Manz in 4. Auflage erschienenen „Praxishandbuch Datenschutzrecht“, Herausgeber Datenschutzkommentars „DatKomm“ im Verlag Manz sowie Autor zahlreicher Fachartikel zum Datenschutzrecht und Vortragender auf diesem Gebiet. Er ist von der International Association for Privacy Professionals geprüfter CIPM, CIPT und CIPP/E sowie zertifizierter Experte für das europäische Datenschutz-Gütesiegel „EuroPriSe“.

Johannes P. Willheim

Dr. Johannes P. Willheim, M.B.L-HSG, LL.M. FCIArb ist österreichischer und deutscher Rechtsanwalt. Er ist Partner in der Global Disputes Praxis der internationalen Sozietät Jones Day und auf die Parteienvertretung in österreichischen und internationalen Schieds-, Gerichts- und Behördenverfahren, vor allem auch vor den Gerichtshöfen der EU und vor der EU Kommission, spezialisiert. Dr. Willheim ist auch als Schiedsrichter tätig und Gastprofessor für internationale Schiedsgerichtsbarkeit und integriertes Dispute Management am Strauss Institute der Pepperdine University, der University of Chicago Law School sowie der Peking University.