Der Beitrag befasst sich mit den Wertungswidersprüchen im Gefolge der oberstgerichtlichen Judikatur zur Verjährungshemmung. Aufgezeigt werden unerfreuliche Nebenfolgen, die sich in der Praxis - insb im Bereich der Selbstanzeigen - ergeben. Um Diskrepanzen und unerfreuliche Nebenfolgen zu vermeiden, wird für eine Gesetzesänderung des § 31 Abs 4 lit b FinStrG de lege ferenda plädiert.
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