Der VwGH bestätigt die Einkünftezurechnung bei Personengesellschaften nach dem Durchgriffsprinzip im Rahmen der österreichischen Ertragsteuerautonomie auch bei ausländischen Personengesellschaften. Diese Rechtsprechung ist systematisch und teleologisch konsistent.
Personengesellschaften (Gesellschaften bürgerlichen Rechts, echte und unechte Stille, OG, KG, GmbH & Co KG) werden in Österreich nach dem Durchgriffsprinzip besteuert: Nicht die Gesellschaft als solche versteuert ihr Markteinkommen. Die Gesellschafter von Personengesellschaften sind nach österreichischem Recht Schuldner der Ertragsteuern (Einkommensteuer bei natürlichen Personen; Körperschaftsteuer, soweit Körperschaften Gesellschafter einer Personengesellschaft sind) und haben das Markteinkommen zu versteuern.1 Die Ertragsbesteuerung von Personengesellschaften liegt in der nationalen Ertragsteuerautonomie. Unterschiedliche Ertragsteuerkonzepte für Personengesellschaften sind die Folge dieser nationalen Ertragsteuerautonomie.
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