Das Einwegpfand komme nach Ö. Ab 1. 1. 2025 hätten gewerbsmäßige Inverkehrsetzer von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall vom jeweiligen Abnehmer ein Pfand in Höhe von 25 Cent je Verpackung einzuheben. Bei Retournierung der Einweggetränkeverpackungen sei das Pfand in selber Höhe zu erstatten. Neben den erheblichen praktischen Folgen für die betroffenen Unternehmen würden sich auch umsatzsteuerliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem neuen Einwegpfandsystem stellen. Insb von Bedeutung sei dabei die konzeptionelle Abgrenzung zum Mehrwegpfand. Im Beitrag wird das neue Einwegpfandsystem aus umsatzsteuerlicher Sicht beleuchtet; außerdem zeigt er die umsatzsteuerlichen Konsequenzen für die betroffenen Unternehmer auf.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.