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Das Ende des Betriebes gewerblicher Art in der Umsatzsteuer?

Mag. Dr. Helmut Schuchter / MMag. Gerold Walder

Teil 1

Für Körperschaften öffentlichen Rechts gelten in der Umsatzsteuer Sondervorschriften. Das UStG 1994 definiert das Unternehmen der öffentlichen Hand im Wesentlichen über den Betrieb gewerblicher Art Die 6. MWSt-Richtlinie kennt die dafür notwendigen strukturellen Kriterien nicht, sondern trifft die Abgrenzung zwischen unternehmerischem und nichtunternehmerischem Handeln der öffentlich-rechtlichen Einrichtungen im Wesentlichen anhand des Maßstabes „Wettbewerb“: Steht öffentlich-rechtliches Handeln mit privatwirtschaftlichem Handeln in einer (potentiellen) Wettbewerbssituation, dann ist auch das öffentlich-rechtliche Handeln in die Unternehmenssphäre einzubeziehen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1999, 59

15.02.1999
Heft 4/1999
Autor/in
Gerold Walder

MMag. Gerold Walder ist als Steuerberater bei Walder & Braito Steuerberatung in Ötztal/Bahnhof tätig. Er ist Universitätslektor am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht (Finanzrecht) der Universität Innsbruck, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Landesstelle Tirol und Prüfungskommissär der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.