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Das Ende des Betriebes gewerblicher Art in der Umsatzsteuer?

Mag. Dr. Helmut Schuchter / MMag. Gerold Walder

Teil 3

Themenübersicht Teil 3

3.2. Fiktive Betriebe gewerblicher Art nach UStG 1994

3.2.1. Wasserwerke und andere

3.2.2. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

4. Ergebnis

5. Ausblick

Nach § 2 Abs 3 UStG gelten als Betrieb gewerblicher Art stets

Da derartige Betriebe stets als Betrieb gewerblicher Art gelten, sind die sonst notwendigen Voraussetzungen des Betriebes gewerblicher Art nach § 2 Abs 1 KStG nicht zu prüfen; daher liegt auch bei Tätigkeiten ohne wirtschaftliches Gewicht (Einnahmen unter S 40.000,-) ein Betrieb gewerblicher Art vor.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1999, 102

15.03.1999
Heft 6/1999
Autor/in
Gerold Walder

MMag. Gerold Walder ist als Steuerberater bei Walder & Braito Steuerberatung in Ötztal/Bahnhof tätig. Er ist Universitätslektor am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht (Finanzrecht) der Universität Innsbruck, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Landesstelle Tirol und Prüfungskommissär der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.