Teil 3
Themenübersicht Teil 3
3.2. Fiktive Betriebe gewerblicher Art nach UStG 1994
3.2.1. Wasserwerke und andere
3.2.2. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
4. Ergebnis
5. Ausblick
Nach § 2 Abs 3 UStG gelten als Betrieb gewerblicher Art stets
Da derartige Betriebe stets als Betrieb gewerblicher Art gelten, sind die sonst notwendigen Voraussetzungen des Betriebes gewerblicher Art nach § 2 Abs 1 KStG nicht zu prüfen; daher liegt auch bei Tätigkeiten ohne wirtschaftliches Gewicht (Einnahmen unter S 40.000,-) ein Betrieb gewerblicher Art vor.
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