Wirtschaftsrecht

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012

Hon.-Prof. Dr. Johannes Stabentheiner

Neue Regeln für den Energieausweis

In diesen Tagen wird im Parlament das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) beschlossen, das am 1. 12. 2012 in Kraft treten wird. Damit werden die ins Zivilrecht reichenden Teile der sogenannten "Gebäuderichtlinie" 2010/31/EU, die doch etliche Neuerungen gegenüber ihrer Vorgängerin aus dem Jahr 2002 mit sich gebracht hat, in das österreichische Recht übernommen. Und so unterscheidet sich auch das EAVG 2012 in vielerlei Hinsicht vom früheren Umsetzungsgesetz aus dem Jahr 2006. Dies gilt umso mehr, als der Gesetzgeber mit dem nunmehrigen Legislativakt auch einige Schwachstellen und Unklarheiten des bisherigen EAVG beseitigen wollte. Der Beitrag stellt die neue Rechtslage vor und arbeitet dabei besonders die Änderungen gegenüber der früheren Richtlinienumsetzung heraus.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/149

20.03.2012
Heft 3/2012
Autor/in
Johannes Stabentheiner

Dr. Johannes Stabentheiner leitete bis vor kurzem die für das Schuld- und das Sachenrecht sowie für das Wohnrecht zuständige Abteilung in der Zivilrechtssektion des BMJ. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen, wirkt an den ABGB-Kommentaren von Rummel/­Lukas/­Geroldinger, Klang und Kletečka/­Schauer mit und ist Mitherausgeber des Gesamtkommentars Wohnrecht. Er ist Honorarprofessor für Bürgerliches Recht an der Johannes Kepler Universität Linz und Vortragender zu verschiedenen Rechtsbereichen des Zivilrechts.