Neue Regeln für den Energieausweis
In diesen Tagen wird im Parlament das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) beschlossen, das am 1. 12. 2012 in Kraft treten wird. Damit werden die ins Zivilrecht reichenden Teile der sogenannten "Gebäuderichtlinie" 2010/31/EU, die doch etliche Neuerungen gegenüber ihrer Vorgängerin aus dem Jahr 2002 mit sich gebracht hat, in das österreichische Recht übernommen. Und so unterscheidet sich auch das EAVG 2012 in vielerlei Hinsicht vom früheren Umsetzungsgesetz aus dem Jahr 2006. Dies gilt umso mehr, als der Gesetzgeber mit dem nunmehrigen Legislativakt auch einige Schwachstellen und Unklarheiten des bisherigen EAVG beseitigen wollte. Der Beitrag stellt die neue Rechtslage vor und arbeitet dabei besonders die Änderungen gegenüber der früheren Richtlinienumsetzung heraus.
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