Steuerrecht aktuell

Das Erfordernis einer (nahezu) ausschließlichen betrieblichen/beruflichen Veranlassung von Aufwendungen

ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gudrun Fritz-Schmied

Die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung des BFH und UFS zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, die auch einen Konnex zur Lebensführung aufweisen, lassen vermuten, dass das Erfordernis einer (nahezu) ausschließlichen betrieblichen/beruflichen Aufwandsveranlassung an Gewicht verlieren könnte. Eine Beschränkung des Abzugsverbots von Mischaufwendungen auf jene Fälle, in denen ein Veranlassungszusammenhang zur Erwerbs- und Privatsphäre nicht quantifizierbar ist, erweist sich als sachgerechter Lösungsansatz.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2010/804

06.09.2010
Heft 17/2010
Autor/in
Gudrun Fritz-Schmied

Dr. Gudrun Fritz-Schmied ist ao. Universitätsprofessorin an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Institut für Finanzmanagement, Abteilung Finance und Accounting; sie ist Lektorin an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).