Mit dem Ministerialentwurf zum EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz (EU-BStbG) und den Begleitbestimmungen in der Bundesabgabenordnung und im Bundesfinanzgerichtsgesetz soll die Richtlinie (EU) 2017/18521 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU in nationales Recht umgesetzt werden. Das EU-BStbG sieht für die Beilegung von Besteuerungskonflikten von zwei (oder mehr) EU-Mitgliedstaaten ein zweistufiges Verfahren vor, das durch eine Streitbeilegungsbeschwerde der betroffenen Person in Gang gesetzt wird. Zunächst sollen sich die betroffenen EU-Mitgliedstaaten um eine Lösung des Besteuerungskonflikts im Rahmen eines Verständigungsverfahrens bemühen. Endet das Verständigungsverfahren ohne Einigung, wird auf Antrag der betroffenen Person der Besteuerungskonflikt durch ein Schiedsverfahren gelöst. Hierdurch soll eine wirksame Beilegung von Streitigkeiten aufgrund von Doppel- oder Mehrfachbesteuerungen erreicht werden.
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