Steuerrecht

Das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz im Überblick

Dr. Martin Vock, LL.M. / Pia Spanblöchl, LL.M.(WU)

Mit dem Ministerialentwurf zum EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz (EU-BStbG) und den Begleitbestimmungen in der Bundesabgabenordnung und im Bundesfinanzgerichtsgesetz soll die Richtlinie (EU) 2017/18521 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU in nationales Recht umgesetzt werden. Das EU-BStbG sieht für die Beilegung von Besteuerungskonflikten von zwei (oder mehr) EU-Mitgliedstaaten ein zweistufiges Verfahren vor, das durch eine Streitbeilegungsbeschwerde der betroffenen Person in Gang gesetzt wird. Zunächst sollen sich die betroffenen EU-Mitgliedstaaten um eine Lösung des Besteuerungskonflikts im Rahmen eines Verständigungsverfahrens bemühen. Endet das Verständigungsverfahren ohne Einigung, wird auf Antrag der betroffenen Person der Besteuerungskonflikt durch ein Schiedsverfahren gelöst. Hierdurch soll eine wirksame Beilegung von Streitigkeiten aufgrund von Doppel- oder Mehrfachbesteuerungen erreicht werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/154

20.03.2019
Heft 3/2019
Autor/in
Martin Vock

Dr. Martin Vock, LL.M., ist Leiter der Abteilung für Abgabenverfahrens- und Exekutionsrecht im Bundesministerium für Finanzen.

Pia Spanblöchl

Pia Spanblöchl, LL.M. (WU), LL.B. (WU), ist Consultant bei TPA Steuerberatung GmbH mit den Schwerpunkten Konzernsteuerrecht, Internationales Steuerrecht und DAC 6. Zuvor war sie Mitarbeiterin der Abteilung für Abgabenverfahrens- und Exekutionsrecht im Bundesministerium für Finanzen und mitverantwortlich für die legistische und organisatorische Umsetzung der DAC 6 (EU-Meldepflichtgesetz).