Bereits in der SWK 6/2023 sei über den Begutachtungsentwurf zum EU-Umgründungsgesetz berichtet worden. Nun habe der Gesetzgeber, wenngleich verspätet, in Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie das (gesellschaftsrechtliche) EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG) beschlossen. Das Gesetz regle die grenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften, die als "Umwandlung" bezeichnet werde, sowie grenzüberschreitende Verschmelzungen und grenzüberschreitende Spaltungen. Es trete am
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