Mit dem Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 - GenRÄG 2024 BGBl I 2024/133 wird es Vereinen iSd VerG ermöglicht, sich identitätswahrend in Genossenschaften umzuwandeln. Außerdem besteht bei der Ausgestaltung der Nachschusspflicht der Genossenschafter künftig mehr Flexibilität, die Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung wird abgeschafft und die Tatsache der Durchführung der Revision muss nur mehr in Ausnahmefällen zum Firmenbuch angemeldet werden. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über die gesetzlichen Neuerungen, die mit 1. Jänner 2025 in Kraft treten werden.
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