Aufgrund der Aufhebung der Getränkesteuer auf alkoholische Getränke durch das Urteil des EuGH vom 9. 3. 2000 war es notwendig, den Gemeinden eine Ersatzfinanzierung zu ermöglichen. Nach langen und zähen Verhandlungen mit den betroffenen Gebietskörperschaften und den Interessenvertretern wurde am 17. 5. die „Getränkesteuerersatzlösung“ im Nationalrat beschlossen. Die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt erfolgte mitBGBl I 2000/29vom 31. 5. 2000, sodass die Bestimmungen, die mit 1. 6. 2000 in Kraft traten, zumindest nicht rückwirkend waren. Die Gemeinden erhalten als Ersatz für die entfallene Getränkesteuer auf alkoholische Getränke einen höheren Anteil am Umsatzsteueraufkommen. Die Getränkesteuer auf nichtalkoholische Getränke und auf Speiseeis wird mit 31. 12. 2000 abgeschafft. Neben dem eigentlichen Getränkesteuerpaket wurden noch einige Anpassungen in anderen Gesetzen und ein neues Werbeabgabengesetz beschlossen. Im Folgenden werden die drei Pakete kurz dargestellt.
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