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Der EuGH hat in seinem Urteil vom 15. 11. 2011, C-106/09 P und C-107/09 P (Gibraltar), interessante Aussagen zur beihilferechtlichen Selektivität getroffen. Der Gerichtshof hat deutlich gemacht, dass die Selektivitätsbeurteilung eine Spielart der gleichheitsrechtlichen Prüfung ist. Das Beihilfeverbot könnte in Zukunft noch größere Bedeutung auf dem Gebiet des Steuerrechts erlangen.
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Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Michael Lang ist Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU sowie Wissenschaftlicher Leiter des LL.M.-Studiums International Tax Law und Sprecher des vom FWF finanzierten Doktorand:innenkollegs „Doctorate Program in International Business Taxation (DIBT)“ an dieser Universität.