Aus dem zähen Ringen um die Verwirklichung des sog Gleichbehandlungspaketes, eines im Interesse der Frauen „geschnürten“ Forderungsbündels vorwiegend arbeitsrechtlicher Begleitmaßnahmen im Vorfeld der Angleichung des gesetzlichen Frauenpensionsanfallsalters an jenes der Männer1), sind nunmehr vier Gesetzesentwürfe hervorgegangen, die bereits dem Ministerrat unterbreitet wurden. Es sind dies Entwürfe zu
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