Auch wenn eine Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer überwiegend beruflich nutze, seien die Kosten nicht automatisch abzugsfähig. Umstritten sei, was als Wohnungsverband gelte und was unter der Notwendigkeit des Zimmers zu verstehen sei. Laut VwGH seien auch Arbeitszimmer außerhalb des Wohnungsverbands nur im Falle dieser Notwendigkeit steuerlich relevant.
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