Wirtschaftsrecht

Das hohe Verbraucherschutzniveau und die Zweifelsregel des § 344 UGB: legitime Auslegungsmittel bei Streitigkeiten aus Verbraucher- und Dual-Use-Geschäften?

o.Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski

Die Grenzen des geltenden Verbraucherschutzrechts sind nicht immer eindeutig und werden heutzutage häufig durch Normen des Unionsrechts vorgeprägt. Im vorliegenden Beitrag wird zunächst davor gewarnt, aus einer Programmnorm des europäischen Primärrechts (hohes Verbraucherschutzniveau) eine Auslegungs(zweifels)regel zu machen. Anschließend wird eine Entwicklung kritisiert, die den Verbraucherschutz in Dual-Use-Fällen stark einschränkt.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/17

23.01.2017
Heft 1/2017
Autor/in
Peter Bydlinski

o. Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski ist seit 1992 ordentlicher Universitätsprofessor (1992 bis 1999 Universität Rostock, seit 1.10.1999 Universität Graz, seit 1.10.2022 zusätzlich Wirtschaftsuniversität Wien). Er ist neben seinen Aufgaben als Universitätslehrer und Rechtswissenschaftler auch als Vortragender und als Rechtsgutachter tätig.

Derzeit etwa 450 Veröffentlichungen, darunter viele Monographien, Lehrbücher, Kommentierungen, Aufsätze und Entscheidungsbesprechungen zum österreichischen sowie zum deutschen Privatrecht und zur juristischen Methodenlehre. Daneben intensive Beschäftigung mit dem gesamten ABGB, insbesondere mit Blick auf die Verbesserung der Verständlichkeit der Gesetzestexte (über 1000 Paragrafen bereits bearbeitet; https://abgb-modernisierung.uni-graz.at/). Seit 2019 Mitglied einer Arbeitsgruppe des BMJ zur Modernisierung des Verjährungs- und Ersitzungsrechts.