Am 1. 1. 2023 ist das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) in Kraft getreten und dient der Umsetzung der sechsten Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC 7)1 in österreichisches Recht. In Anbetracht der Neuheit der Bestimmungen wurden zahlreiche Praxisfragen zur Auslegung des DPMG an die Finanzverwaltung herangetragen, welche in einem Informationsschreiben zusammengefasst und beantwortet wurden. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die häufig gestellten Fragen iZm der neuen Meldepflicht digitaler Plattformbetreiber und deren Antworten bieten.
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