Kurz vor Abschluss der 25. GP kam es noch zu Änderungen im Insolvenzrecht, die umfangreich ausgefallen sind.
Das IRÄG 20171 enthält Regelungen zu drei Themenblöcken. Neben den medial die größte Aufmerksamkeit erregenden Erleichterungen bei der Restschuldbefreiung finden sich in der Novelle auch Begleitregelungen zur EuInsVO und durch diese veranlasste Änderungen der IO sowie Wünschen der Praxis Rechnung tragende Regelungen, die für notwendig und zweckmäßig erachtet wurden.
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