Am 5. 6. 2024 habe die Bundesregierung den Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) auf den Weg gebracht und das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Der Bundestag habe das Gesetz erstmals am 25. 9. 2024 diskutiert. Danach habe der Finanzausschuss federführend die Beratungen übernommen. Der BR habe sich am 27. 9. 2024 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit 32 Änderungsvorschlägen Stellung dazu genommen. Vor der Expertenanhörung im Finanzausschuss am 7. 10. 2024 hätten die Ampelfraktionen 14 Entwürfe für Änderungsanträge zum Gesetzentwurf nachgereicht. Schließlich habe der Finanzausschuss am 16. 10. 2024 das JStG 2024 mit 59 Änderungsanträgen gegenüber der ursprünglichen Fassung gebilligt. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sei der geänderte Entwurf schließlich am 18. 10. 2024 angenommen worden. Am 22. 11. 2024 solle nun der BR das Gesetz behandeln. Stimme er diesem zu, sei der Weg zur Veröffentlichung im BGBl frei. Damit gehe in zeitlicher Hinsicht ein bemerkenswertes Gesetzgebungsvorhaben zu Ende.
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