Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Das Jahressteuergesetz 2024 kommt

Michael Stahlschmidt

Am 5. 6. 2024 brachte die Bundesregierung den Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) auf den Weg und leitete das Gesetzgebungsverfahren ein. Der Bundestag debattierte das Gesetz erstmals am 25. 9. 2024. Die Abgeordneten überwiesen die Vorlage dann an die Ausschüsse und der Finanzausschuss übernahm federführend die Beratungen. Der Bundesrat befasste sich am 27. 9. 2024 mit dem Gesetzentwurf und nahm mit 32 Änderungsvorschlägen, die die Ausschüsse des Bundesrates erarbeiteten, Stellung zu diesem Gesetzentwurf. Vor der Expertenanhörung im Finanzausschuss am 7. 10. 2024 reichten die Ampelfraktionen 14 Entwürfe für Änderungsanträge zum Gesetzentwurf nach. Schließlich billigte der Finanzausschuss am 16. 10. 2024 das Jahressteuergesetz 2024 mit 59 Änderungsanträgen gegenüber der ursprünglichen Fassung. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde der geänderte Entwurf schließlich am 18. 10. 2024 angenommen. Am 22. 11. 2024 soll nun der Bundesrat das Gesetz behandeln. Stimmt er diesem zu, ist der Weg zur Veröffentlichung im BGBl frei. Damit geht in zeitlicher Hinsicht ein bemerkenswertes Gesetzgebungsvorhaben zu Ende.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/604

14.11.2024
Heft 11/2024
Autor/in
Michael Stahlschmidt

Prof. Dr. iur. Michael Stahlschmidt M.R.F., LL.M., MBA., LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Medizinrecht ist freiberuflich tätig und Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er lehrt an der FHDW Paderborn Steuer- und Wirtschaftsrecht sowie Controlling und Compliance. Die Schwerpunkte seiner Veröffentlichungen liegen im Verfahrensrecht national und international, Steuerstrafrecht und Insolvenzrecht.