Steuerrecht

Das Kapitalabfluss-Meldegesetz und die Selbstanzeige

Dr. Anton Mairinger

Die strafaufhebende Wirkung einer Selbstanzeige wegen Finanzvergehen, denen ein von § 6 Kapitalabfluss-Meldegesetz erfasster Sachverhalt zugrunde liegt, hängt auch dann zwingend von der Entrichtung einer Abgabenerhöhung ab, wenn die Selbstanzeige nicht anlässlich einer finanzbehördlichen Prüfung erstattet wird.

Eine natürliche Person erstattete eine Selbstanzeige vom 4. 3. 2016, wonach sie in den Jahren 2006 bis 2012 Kapitalerträge aus ausländischen Kapitalanlagen bezogen und nicht in ihre Einkommensteuererklärungen aufgenommen habe.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/565

18.10.2019
Heft 10/2019
Autor/in
Anton Mairinger

Hofrat Dr. Anton Mairinger ist seit dem Jahr 2000 Richter am Verwaltungsgerichtshof. Publikationen vorwiegend zum Abgabenverfahrensrecht, Finanzstrafrecht und Zollrecht.