Nach mehrmonatigen Sozialpartnerverhandlungen verabschiedete der NR am 27. 6. 1990 das Karenzurlaubserweiterungsgesetz (KUErwG)1). Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. 7. 1990 wurde der in Einzelfragen umstrittene zweite Teil des sog „Familienpaketes“ verwirklicht. Damit konnten für die Eltern nach dem 30. 6. 1990 geborener Kinder die bereits durch das EKUG2) geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarung der (partnerschaftlichen) Kindeserziehung mit dem Berufsleben weiter ausgebaut werden. Im folgenden wird ein nach Sachbereichen gegliederter Kurzüberblick über die wichtigsten Neuerungen nach dem KUErwG3) geboten.
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