Das nunmehr vom Parlament genehmigte Amtshilfe-Durchführungsgesetz schafft die erforderlichen innerstaatlichen Rechtsvoraussetzungen für die Erfüllung des OECD-Standards der Transparenz und Amtshilfebereitschaft, zu denen sich Österreich gemeinsam mit Belgien, Luxemburg und der Schweiz durch die Zurückziehung des Vorbehalts zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens bekannt hat. Nachstehend werden die Hintergründe für diese Rechtsentwicklung sowie die Einzelheiten des neuen Gesetzes dargestellt.
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