(Effenberg, SWK 20-21/2013, S. 898)
Am 23. 5. 2013 wurde ein Initiativantrag eingebracht, mit dem ein neues BiBuG 2014 geschaffen werden soll. Begründet wurde dies damit, dass einerseits die dem BiBuG Unterworfenen vollständig Mitglieder der Wirtschaftskammern seien und die Finanzierung durch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder eingestellt werden solle. Das BiBuG 2014 werde mit 1. 1. 2014 in Kraft treten. Der Autor stellt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen dar.
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