Ein als Begutachtungsentwurf vorliegendes Gesetzespaket beinhalte eine Reihe von Maßnahmen, die zu mehr steuerlicher Fairness der Digitalwirtschaft gegenüber der traditionellen Wirtschaft beitragen sollten: Neben einem neuen Digitalsteuergesetz 2020 enthalte es Informationsverpflichtungen für Online-Vermittlungsplattformen. Das zusätzliche Aufkommen aus allen Maßnahmen werde auf 200 Mio € pro Jahr geschätzt. Im Mittelpunkt stehe das DiStG 2020, das eine umsatzabhängige Digitalkonzernsteuer von 5 % auf Onlinewerbung vorsehe. Der Beitrag beleuchtet diese neue Digitalkonzernsteuer.
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