Ein derzeit als Begutachtungsentwurf vorliegendes Gesetzespaket beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, die zu mehr steuerlicher Fairness der Digitalwirtschaft gegenüber der traditionellen Wirtschaft beitragen sollen: Neben einem neuen Digitalsteuergesetz 2020 (DiStG 2020) enthält es ua auch Informationsverpflichtungen (samt Haftung) für Online-Vermittlungsplattformen (ab 1. 1. 2020); diese Informationsverpflichtungen für Online-Vermittlungsplattformen wie airbnb gehen zwar auf Entwicklungen bei der Umsatzsteuer zurück,1 erleichtern aber auch die Erhebung der Einkommensteuer der Vermieter sowie der Ortstaxen. Das zusätzliche Aufkommen aus allen Maßnahmen (insb auch der Umsatzsteuer ab dem ersten Cent für Kleinlieferungen aus Drittländern) wird auf 200 Mio € pro Jahr geschätzt. Im Mittelpunkt der (nationalen wie internationalen) Aufmerksamkeit steht das neue DiStG 2020, das - gewissermaßen als Ergänzung der bisherigen Werbeabgabe - eine umsatzabhängige Digitalkonzernsteuer von 5 % auf Onlinewerbung vorsieht. Der Beitrag beleuchtet diese neue Digitalkonzernsteuer etwas näher.
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