Am 18. 7. 2007 wurde in Athen ein neues DBA zwischen Österreich und Griechenland unterzeichnet. Das neue Abkommen ist am 1. 4. 2009 in Kraft getreten und wurde in BGBl III 2009/16 kundgemacht. Es erlangt erstmals ab dem Steuerjahr 2010 Wirksamkeit. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens, eine Gegenüberstellung mit dem OECD-MA sowie eine Auflistung der wichtigsten Änderungen gegenüber dem alten DBA.
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