Mit 1. 1. 2017 ist das Bundesgesetz zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzmarkt (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz - FM-GwG) in Kraft getreten.
Die Vorschriften zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, die für Kredit- und Finanzinstitute schon vor dem 1. 1. 2017 gegolten haben, werden nun im FM-GwG zusammengezogen. Das soll nicht nur für die die Einhaltung der Vorschriften überprüfende FMA1 eine einheitliche gesetzliche Grundlage schaffen,2 sondern auch den Normunterworfenen bei der Einhaltung der Vorschriften helfen.
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