Zum 1. 9. 2025 würden Amtsgeheimnis und Auskunftspflicht durch das im neuen Art 22a B-VG geregelte Grundrecht auf Informationsfreiheit und das Informationsfreiheitsgesetz ersetzt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neue Rechtslage.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.