(Hosp, ZfS 2008/1, S. 24)
Am 27. 6. 2008 wurde das neue liechtensteinische Stiftungsrecht durch das Parlament verabschiedet. Die neue Rechtslage betrifft grundsätzlich nur ab dem 1. 4. 2009 errichtete Stiftungen. In einigen Bereichen hat das neue Stiftungsrecht jedoch auch Bedeutung für bereits bestehende Stiftungen. Im Rahmen der Rubrik "Liechtenstein aktuell" werden die wesentlichen Auswirkungen auf "Altstiftungen" dargelegt.
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