Das neue österr-amerikanische DBA ist am 1. 2. 1998 in Kraft getreten und hins der Abzugssteuern ab 1. 4. 1998 wirksam. In Bezug auf veranlagte Steuern wird das Abkommen erstmals auf das Steuerjahr 1999 Anwendung finden. In den Fällen, in denen die Anwendung des alten DBA-USABGBl 1957/232, jedoch zu einer für den Abgabepflichtigen weitergehenden Steuerentlastung führt, ist aufgrund einer einfachen Optionserklärung des Steuerpflichtigen das alte Abkommen noch für ein weiteres Jahr (nach dem ersten Jahr der allgemeinen Anwendung des neuen DBA) anzuwenden („grandfather clause“ gem Art 28 Abs 3). Im Folgenden wird ein Überblick über die wesentlichsten Bestimmungen dieses Abkommens - unter besonderer Berücksichtigung der Besonderheiten und Abweichungen vom OECD-MA sowie unter Hinweis auf die wesentlichsten Abweichungen gegenüber dem bestehenden DBA - gegeben.
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