Wirtschaftsrecht

Das neue Recht der Hauptversammlung

MMag. Dr. Thomas Bachner, LL.M. Ph.D. (Cambridge) / Dr. Rupert Brix

Das Aktienrechts-Änderungsgesetz (ARÄG) 20091, das der Umsetzung der RL 2007/36/EG über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsenotierten Gesellschaften (im Folgenden: AR-RL2) dient und voraussichtlich am 1. 8. 2009 in Kraft treten wird, bewirkt eine umfassende Modernisierung eines Rechtsgebiets, dessen gesetzliche Grundlagen seit dem AktG 1937 praktisch unverändert geblieben sind. Vor allem börsenotierte Gesellschaften benötigen einen zukunftsorientierten Rechtsrahmen, durch den sie die Möglichkeiten der Kommunikationstechnologie ausschöpfen, der Internationalisierung ihres Aktionärskreises Rechnung tragen, aber auch zunehmend aggressiven Methoden der Einflussnahme durch Aktionärsgruppen begegnen können. Einige Neuerungen betreffen auch nicht börsenotierte Gesellschaften. Der Umfang des neuen Normenmaterials ist beträchtlich. Aus Platzgründen können hier nur die groben Umrisse skizziert werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/586

15.10.2008
Heft 10/2008
Autor/in
Rupert Brix

Dr. Rupert Brix ist öffentlicher Notar in Wien – Innere Stadt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist das Gesellschaftsrecht, unter besonderer Berücksichtigung des Umgründungsrechtes und der Beratung von (börsenotierten) Aktiengesellschaften bei Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen. Er ist Mitglied des Fachausschusses für Unternehmensrecht der österreichischen Notariatskammer und war mehrfach Vertreter der österreichischen Notariatskammer bei Arbeitsgruppen im BMJ zu verschiedenen Gesetzgebungsverfahren.

Thomas Bachner

Ao.Univ.-Prof. Dr. Thomas Bachner, LL.M. Ph.D. (Cambridge), Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht, Wirtschaftsuniversität Wien. Interessenschwerpunkt im internationalen und vergleichenden wirtschaftsnahen Privatrecht und Verfahrensrecht.