Wirtschaftsrecht

Das neue Reisevertragsrecht

Peter Apathy

Mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum am 1. 1. 1994 war eine beträchtliche Erneuerung der österreichischen Rechtsordnung verbunden. Die Kundmachung des Bundeskanzlers vom 29. 12. 1993, BGBl 1993/917, betreffend die Rechtsvorschriften, die gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft treten, führt nicht weniger als 73 BG, VO und Abkommen aus den Jahren 1992 und 1993 an, darunter das BG, mit dem das KSchG zur Anpassung an das EWR-Abkommen geändert wird, BGBl 1993/247. Damit erfahren die bislang nicht speziell geregelten Reiseveranstaltungsverträge eine gesonderte Normierung1) zur Angleichung der Rechtslage an die EG-Richtlinie vom 13. 6. 1990 über Pauschalreisen2).

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Artikel-Nr.
RdW 1994, 234

01.08.1994
Heft 8/1994
Autor/in
Peter Apathy
em.o.Univ.-Prof. Dr. Peter Apathy hat die Abteilung für Dogmengeschichte des Instituts für Zivilrecht der JKU geleitet. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen aus dem Bereich des Zivilrechts und des Römischen Rechts.

Publikationen (Auswahl):
Kommentierung der §§ 531–796 in Kozi-ol/Bydlinski/Bollenberger, ABGB Kurzkommentar4 (2014); Erbrecht5 (2015); Historisches und Dogmatisches zur Nacherbschaft im österreichischen Recht, in FS Jens Peter Meincke (2015) 1; Pflegevermächtnis und unge-rechtfertigte Bereicherung, iFamZ 2016, 112; Zur Hinzu-rechnung und Anrechnung im neuen Erbrecht, ÖJZ 2016, 805; Hinzurechnung und Anrechnung im neuen Erbrecht, in Artmann/Rüffler/Torggler, Gesellschaftsrecht und Erbrecht (2016) 1; Die Haftung des Vor- und des Nacherben für Erblasserschulden, in FS Eccher (2017) 1.